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EG-Verordnungen nehmen die Betreiber von Kälteanlagen in die Pflicht
Die europäischen Verordnungen - z.B. EU-VO 517/2014 (F-Gase-VO) und EU-VO 1005/2009 - sowie die nationale Gesetzgebung - z.B. Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV) und Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) - stellen sowohl die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen als auch die Kälte-Klima-Fachbetriebe vor umfassende Pflichten. Dazu zählen u.a. regelmäßige Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung, Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen.
Wichtigste Elemente der EG-VO 1005/2009 (H-FCKW) und der EG-VO 517/2014 (F-Gase)
Containment:
Reporting/Monitoring:
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